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LRS

LRS - Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- und Rechtschreibschwächen
Die Beherrschung der Schriftsprache, d.h. das Lesen und Schreiben, ist für den Erwerb von Wissen und Bildung von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. Runderlass des Kultusministeriums vom 19. 7. 1991).

In besonderer Weise bemüht sich die Grundschule um die Vermittlung dieser Fähigkeit; sie erarbeitet damit das Fundament einer weitreichenden Basisfertigkeit, denn die Rechtschreibsicherheit sowie die Fähigkeit des Lesens bilden die Grundlage für Verstehen und Transfer, insbesondere für das Fach Deutsch, aber auch in den Fremdsprachen sowie allen anderen Fächern, in denen neben dem Erwerb von Wissen Sprache im weitesten Sinn Bedeutung hat - und das ist so gut wie überall der Fall.

In den vergangenen Jahren hat jedoch auch das Gymnasium immer wieder mit Schülerinnen und Schülern zu tun, die unter Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) leiden.
Der reguläre Fachunterricht - das betrifft auch den Deutschunterricht - sieht sich aber aufgrund der zumeist sehr unterschiedlichen Problemlage zumeist nicht im Stande, auf jeden Einzelfall in der für den Schüler bzw. die Schülerin angemessenen Weise einzugehen. Jeder Schüler und jede Schülerin hat jedoch laut Erlass das Recht auf eine gezielte, individuelle Förderung, um die oben angedeutete Problemlage für den Einzelnen nicht weiter zu verschärfen.

Auf diese Situation möchte und muss die Schule somit reagieren.
Das geschieht am Arnold-Janssen-Gymnasium nach folgendem Verfahren, wobei festzuhalten ist, dass gerade ein solcher, im Grunde sehr sensibel zu behandelnder Problembereich ständig neu zu überdenken und in der Praxis zu überprüfen ist.
Mit Hilfe unterschiedlicher Testverfahren (z.B. mit der Qualitativen Fehleranalyse nach der Hamburger-Schreib-Probe) sollen vor Ort von entsprechend fortgebildeten Kolleginnen und Kollegen alle neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 getestet werden. Die Auswertung dieser Tests müsste in enger Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrern die Möglichkeit einer Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu entsprechenden Maßnahmen ermöglichen, sei es die gezielte Beobachtung und Förderung der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Fachunterricht, sei es durch die Zuordnung des Betreffenden in eine entsprechende Fördergruppe.
Mit den Fachlehrerinnen und -lehrern abzustimmende, in der Fördermaßnahme gezielt auf den Schüler und die Schülerin zugeschnittene Maßnahmen (im Schnitt zwei Unterrichtsstunden in der Woche, davon eine vormittags, eine am Nachmittag, durchgeführt in altershomogenen Kleingruppen; Dauer der Fördermaßnahme: je nach Bedarf ca. ein Schuljahr) sollen dazu beitragen, Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler zu erreichen und zu festigen, um ihnen eine tragfähige Basis für weiterreichendes Lernen zu vermitteln.

Die Sensibilität für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu schärfen ist ein Anliegen, dem sich die Unterrichtenden des Arnold-Janssen-Gymnasiums in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus verantwortungsvoll stellen möchten.



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Vorsitzende:
Barbara Kattenbeck
Albert-Hillenkötter-Str. 6
48282 Emsdetten

Telefon: 02572-150201
Fax: 02572-150202
barbara(at)hbln.de


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