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Schulordnung

Als Schule des Bistums Münster gelten am Arnold-Janssen-Gymnasium folgende übergeordnete Punkte.

Unsere Schulgemeinschaft orientiert sich an den christlichen Grundwerten.

Ältere sollen für Jüngere und Starke für Schwächere Verantwortung zeigen.

Meinungsverschiedenheiten werden ohne psychische und physische Gewalt beigelegt.
Eigentum von Schule und Mitgliedern der Schulgemeinschaft soll nicht unsachgemäß behandelt oder beschädigt werden.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Klassensprecher oder Klassenleiter wenden. Bei weitergehenden Problemen besteht die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens (SV-Lehrer, Schulseelsorger o.a.) oder die Schulleitung anzusprechen.

Die Schule ist zum Lernen da. Daher darf niemand anderen die Möglichkeit zum Lernen nehmen.

Zur Erleichterung unseres Schullebens gelten folgende Regeln:

Es ist selbstverständlich, rechtzeitig in der Schule zu sein.Das Schulgebäude soll von Schülerinnen und Schülern nur während der Unterrichtszeit und schulischen Veranstaltungen betreten werden.

Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder verantwortlich.Während der großen Pause sind die für den Pausenaufenthalt vorgesehenen Bereiche aufzusuchen.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände für Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II verlassen das Gelände auf eigene Gefahr.

Wegen des erhöhten Unfallrisikos müssen gefährliche Spiele unterlassen werden, z. B. Schneeballwerfen, Rennen und Toben im Gebäude.

Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.Aufsichtslehrkräfte tragen während der Pausen die Verantwortung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Vor dem Unterricht in Fachräumen oder Sportstätten warten die Schülerinnen und Schüler ruhig und diszipliniert auf die Lehrperson. Für die in den Klassenräumen verbleibenden persönlichen Gegenstände übernimmt die Schülerin/ der Schüler selbst die Verantwortung.

Bei Feuer- und Katastrophenalarm gelten die ausgehängten Verhaltensmaßregeln. Bei Unfällen oder Streitigkeiten ist zuerst die aufsichtsführende Lehrkraft zuständig. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nicht gestattet.

Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nicht gestattet. Das Mitführen wie auch der Genuss von anderen legalen und illegalen Rauschmitteln ist nicht erlaubt. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder Sekretariat gemeldet. Mäntel und Jacken gehören an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.Aushänge in der Schule sind Teil der Hausordnung. Sie sind ebenfalls zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Grundordnung für Schulen des Bistums Münster geahndet werden. Dieser Artikel lautet: „Der Schulträger kann eigene Regeln für Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler festlegen. Soweit solche nicht bestehen, wenden die Schulen die Ordnungsmaßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes an. Der Schulträger kann als Ordnungsmaßnahme den Schüler schriftlich ermahnen und androhen, den Schulvertrag zu kündigen; hierzu sollen die Lehrerkonferenz (ggf. eine entsprechende Teilkonferenz), der betroffene Schüler und dessen Erziehungsberechtigte gehört werden. Näheres regelt der Schulvertrag“.



OStD i. K. Dr. Johann Heck
Schulleiter



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