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Schulprogramm

Schulprogramm Inhaltsverzeichnis Schulordnung Download

Inhaltsverzeichnis



Vorwort des Schulleiters


I. Vorbemerkungen


1. Das Arnold-Janssen-Gymnasium
1.1. Historie und Entwicklung
1.2. Lage, Umgebung und Einzugsbereich

II. Grundlagen des Handelns

1. Leitlinien der pädagogischen Arbeit
1.1. Unser Menschenbild
1.2. Unsere Erziehungsziele
1.3. Erziehungsgemeinschaft
1.3.1. Das AJG als Erziehungsgemeinschaft
1.3.2. Eltern
1.3.3. Lehrerinnen und Lehrer
1.3.4. Schülerinnen und Schüler
1.3.5. Die SchülerInnenvertretung (die SV)
1.3.6. Information und Mitwirkung
1.4. Umsetzung unserer Bildungs- und Erziehungsziele

III. Struktur der Unterrichtsorganisation


1. Vorgaben des Gesetzgebers und des Schulträgers
1.1. Vorbemerkungen
1.2. Grundgesetz der BRD und Landesverfassung NRW
1.3. Richtlinien und Lehrpläne
1.4. Grundordnung für die Schulen des Bistums Münster
1.5. Leitbild für die katholischen Schulen im Bistum Münster

2. Die Sekundarstufe I
2.1. Stundentafel
2.2. Sprachenfolge

2.3. Die Erprobungsstufe
2.3.1. Zum Auswahlverfahren am Arnold-Janssen-Gymnasium
2.3.2. Aufnahme und Integration

2.4. Die differenzierte Mittelstufe
2.4.1. Differenzierungsbereich Klasse 8
2.4.1.1. Das Fach Naturwissenschaften
2.4.1.1.1. Informationstechnische Grundbildung in der Jahrgangsstufe 8
2.4.1.1.2. Das Fach Naturwissenschaften in der Jahrgangsstufe 9
2.4.1.2. Das Fach Kulturgeschichte
2.4.1.2.1. Kunstorientierte Inhalte in der Jahrgangsstufe 8
2.4.1.2.2. Musikorientierte Inhalte in der Jahrgangsstufe 9

3. Die Sekundarstufe II
3.1. Fächerwahl
3.1.1. Leistungskurse
3.1.2. Grundkurse
3.2. Abschlüsse
Besonderheiten unserer Schule als einer Schule in BischöflicherTrägerschaft in der organisatorischen Struktur der Sekundarstufe II
3.4. Studienfahrten
3.5. Regelungen zur Erstellung einer Facharbeit

IV. Förderkonzept am AJG


1. Förderprogramm von SchülerInnen mit Lese- und Rechtschreib-
schwächen (LRS)


2. Förderung besonders begabter SchülerInnen
2.1. Bildungspolitische Rahmenbedingungen
2.2. Förderung besonders begabter SchülerInnen am AJG
2.2.1. Enrichment
2.2.2. Akzeleration

3. Förderung von lernschwachen und begabten Schülerinnen im
Schuljahr 2009/2010

3.1. Verteilung der Förderstunden
3.2. Förderung lernschwacher SchülerInnen in den Förderstunden
3.3. Förderung besonders begabter SchülerInnen in den Förderstunden

4. Förderprogramm "Schüler helfen Schülern"

5. Leseförderung
5.1. Der Vorlesenachmittag
5.2. Weitere Perspektiven der Leseförderung
5.3. Die Schulbibliothek

6. Das Konzept „Sozialkompetenz stärken“

V. Beratungskonzept am AJG


1. Psycho-soziale Beratung
3. Studien- und Berufswahlorientierung
4. Schulische Gesundheitserziehung und Suchtprophylaxe
5. Elternarbeit

VI. Konzepte unterrichtlichen Arbeitens


1. Lern- und Methodenkompetenz
1.1. Die Bedeutung selbständigen Lernens
1.2. Das Konzept "Das Lernen lernen"
1.3. Methodentag "Facharbeit" in der Jahrgangsstufe 11

2. Medienkompetenz
2.1. Elektronische Medien und Medienerziehung am AJG
2.2. Technische Voraussetzungen

3. Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen

4. Fachspezifische Aktivitäten – schulinterne Curricula
4.1. Biologie 49
4.2. Chemie 51
4.3. Deutsch 52
4.4. Englisch 57
4.5. Erdkunde 60
4.6. Katholische Religionslehre 60
4.7. Kunst 64
4.8. Latein 65
4.9 Literatur 66
4.10. Mathematik 67
4.11. Musik 69
4.12. Philosophie 69
4.13. Sozialwissenschaften 71
4.14. Sport 73
4.15. Informatik 77

VII. Konzepte für außerunterrichtliche Arbeitsfel


1. Die Schulpastoral 79
1.1. Ziele der Schulpastoral 79
1.2. Prinzipien und Rahmenbedingungen 80
1.2.1. Das personale Angebot 80
1.2.2. Die Freiwilligkeit 80
1.2.3. Die Gastfreundschaft 80
1.2.4. Die Chance 80
1.2.5. Die Orte 80
1.2.6. Der Schulseelsorger 80
1.3. Konkrete Angebote der Schulpastoral 80
1.3.1. Schulgottesdienste 80
1.3.2. Religiöse Erfahrungen und Zugänge 81
1.3.3. Frühschichten 81
1.3.4. Tage religiöser Orientierung 81
1.3.5. Die Jugendliturgie AG 81
1.3.6. Schulgebet 81
1.3.7. Beratung und Begleitung 81

2. Kulturell-kreative Aktivitäten 82

2.1. Musik 82
2.1.1. Die schulinterne Musikschule 82
2.1.2. Musikalische Einheiten 82
2.1.2.1. Die Bigband 82
2.1.2.2. Die Bigband Benjamins 83
2.1.2.3. Der Oberstufenchor 83
2.1.2.4. Der Chor der Sekundarstufe I 83
2.1.2.5. Das Juniororchester 84
2.1.2.6. Das Projektorchester 84
2.1.3. Musikalische Darbietungen 84
2.1.3.1. Das Klassikforum 84
2.1.3.2. Das Adventskonzert 84
2.1.3.3. Das Sommerkonzert 84
2.1.3.4. Musikfestival, Hausmusik und Vorspielabende 84
2.1.3.5. Die Musicals 85
2.1.3.6. Die Oldie-Revue 85

2.2. Kunst 86
2.2.1. Ausstellungen 86
2.2.2. Projekte und Wettbewerbe 86

2.3. Literatur und Schreiben 86
2.3.1. Projekt „Jugend schreibt“ 87
2.3.2. Autorenprojekte 87
2.3.3. Buchprojekte 88

2.4. Interkulturelles Lernen 88
2.4.1. Einführende Gedanken 88
2.4.2. Schüleraustausch mit St. Mary´s College, Arklow, Irland 89Betreuung einzelner SchülerInnen bei der Vorbereitung von längeren Aufenthalten mit Schulbesuch im Ausland 90
2.4.4. Das AJG als Gastgeber für SchülerInnen aus anderen Ländern 90
2.4.5. Schüleraustausch mit der St. Michael´s Catholic Grammar School,
London, England 90
2.4.6. Schüleraustausch-Projekt mit der Institution Guynemer
in Compiègne, Frankreich 91
2.4.7. Schüleraustausch mit der Yigal Alon School, Ramat Hascharon und der St.Joseph School, Nazareth, Israel 93
2.4.8. Schüleraustausch mit Waldenburg/Polen 93Schulpartnerschaft mit einer Behinderteneinrichtung in der DiözeseYendi,Ghana 93

3. Arbeitsgemeinschaften 94
3.1. Einführung 94
3.2. Die Amnesty AG 94
3.3. Die Jugendliturgie ("Juli") AG 95
3.4. Die Mathe AG 97
3.5. Die Theater AG 97
3.6. Die Spanisch AG 98
3.7. Die AG Tastaturschreiben 98
3.8 Die DELF AG 99
3.9. Die Wirtschafts- und Börsen AG 99

VIII. Schule als Lebensraum

IX. Der Verein der Freunde und Förderer am AJG

X. Verein der ehemaligen Arnoldianer



XI. Evaluation des Schulprogrammes



XII. Anhang

Die Hausordnung





















































Als Schule des Bistums Münster gelten am Arnold-Janssen-Gymnasium folgende übergeordnete Punkte.

Unsere Schulgemeinschaft orientiert sich an den christlichen Grundwerten.

Ältere sollen für Jüngere und Starke für Schwächere Verantwortung zeigen.

Meinungsverschiedenheiten werden ohne psychische und physische Gewalt beigelegt.
Eigentum von Schule und Mitgliedern der Schulgemeinschaft soll nicht unsachgemäß behandelt oder beschädigt werden.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an die Klassensprecher oder Klassenleiter wenden. Bei weitergehenden Problemen besteht die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens (SV-Lehrer, Schulseelsorger o.a.) oder die Schulleitung anzusprechen.

Die Schule ist zum Lernen da. Daher darf niemand anderen die Möglichkeit zum Lernen nehmen.

Zur Erleichterung unseres Schullebens gelten folgende Regeln:

Es ist selbstverständlich, rechtzeitig in der Schule zu sein.Das Schulgebäude soll von Schülerinnen und Schülern nur während der Unterrichtszeit und schulischen Veranstaltungen betreten werden.

Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder verantwortlich.Während der großen Pause sind die für den Pausenaufenthalt vorgesehenen Bereiche aufzusuchen.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände für Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II verlassen das Gelände auf eigene Gefahr.

Wegen des erhöhten Unfallrisikos müssen gefährliche Spiele unterlassen werden, z. B. Schneeballwerfen, Rennen und Toben im Gebäude.

Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.Aufsichtslehrkräfte tragen während der Pausen die Verantwortung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Vor dem Unterricht in Fachräumen oder Sportstätten warten die Schülerinnen und Schüler ruhig und diszipliniert auf die Lehrperson. Für die in den Klassenräumen verbleibenden persönlichen Gegenstände übernimmt die Schülerin/ der Schüler selbst die Verantwortung.

Bei Feuer- und Katastrophenalarm gelten die ausgehängten Verhaltensmaßregeln. Bei Unfällen oder Streitigkeiten ist zuerst die aufsichtsführende Lehrkraft zuständig. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nicht gestattet.

Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nicht gestattet. Das Mitführen wie auch der Genuss von anderen legalen und illegalen Rauschmitteln ist nicht erlaubt. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder Sekretariat gemeldet. Mäntel und Jacken gehören an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.Aushänge in der Schule sind Teil der Hausordnung. Sie sind ebenfalls zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Grundordnung für Schulen des Bistums Münster geahndet werden. Dieser Artikel lautet: „Der Schulträger kann eigene Regeln für Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler festlegen. Soweit solche nicht bestehen, wenden die Schulen die Ordnungsmaßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes an. Der Schulträger kann als Ordnungsmaßnahme den Schüler schriftlich ermahnen und androhen, den Schulvertrag zu kündigen; hierzu sollen die Lehrerkonferenz (ggf. eine entsprechende Teilkonferenz), der betroffene Schüler und dessen Erziehungsberechtigte gehört werden. Näheres regelt der Schulvertrag“.



OStD i. K. Dr. Johann Heck
Schulleiter



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